Baden-Badener Selection KSC 2013
Baden-Badener-Selection-KSC-2013 - FanClub Satzung

 

Fanclub - Satzung
Baden-Badener Selection  Karlsruhe 2013
 
      
§ 1 Name und Sitz des Clubs
1. Der Club führt den Namen Baden-Badener Selection Karlsruhe 2013. Er wurde am 15.05.2013 gegründet.
2. Die Selection hat den Sitz in Baden-Baden/Sandweier.

§ 2 Zweck des Clubs
1. Der Zweck von der Baden-Badner Selection Karlsruhe 2013 ist es, Fußballfreunde vom Karlsruher SC aus der Region zusammenzuführen um im Kollektiv eine Familienfreundliche, gemeinsame Plattform zur Kommunikation des Fan Daseins des KSC mit zu Leben und zu Gestallten.

§ 3 Haftung
1. Die Selection haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Mitglieder verursachen.
2. Die Selection haftet auch in keinem Falle für Schäden, die Personen bei einer beliebigen Veranstaltung der Selection (insbesondere bei dem Besuch der Heim- und Auswärtsspiele) erleiden.

§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglieder der Selection können alle werden!

2. Die Anmeldung zur Aufnahme kann persönlich oder per E-Mail erfolgen.
Über die Aufnahme entscheidet der Selectionsvorstand. Durch die Aufnahme wird das Mitglied auf die Satzung verpflichtet.
3. Die Mitgliedschaft wird beendet:
a.) durch schriftlichen Austritt gegenüber dem Vorstand des Fanclubs, der nicht begründet werden muss, zum Saisonende.
b.) durch Ausschluss bei grobem Verstoß gegen die Satzungen des Clubs oder gegen die Stadionordnungen und des KSC.
4. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Clubs schwer verstoßen hat oder die Voraussetzungen der Satzung nicht mehr erfüllt.
Die Selektion ist ausschließlich im Wildparkstaddion E4 bis D2 zu finden um im Kollektiv Familienfreundlich  auch mit dem benachbarten Familienblock (Willi Wildpark-Gang) Spaß und Stimmung zu verbreiten.
 
5.Die Selection trifft sich vor Spielbeginn an der ausgemachten Stelle(Vogel oder Ballermann)( siehe Homepage) um im Kollektiv noch kleinere Themen upgraden zu können und neue Mitglieder zu Begrüßen.
6.Nach dem Spiel ist vor dem Spiel!!

§ 5 Die Mitgliederversammlung
1. Eine Mitgliederversammlung findet einmal jedes Quartals statt oder nach Vereinbarung des Vorstands. Der genaue Termin wird den Mitgliedern jeweils rechtzeitig per Email und auf der Homepage bekannt gegeben. Jedes Mitglied kann Tagesordnungspunkte vorschlagen.
2. Alle Selectionsmitglieder können mit je einer Stimme an der Mitgliederversammlung teilnehmen.
3. Der Vorsitz der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorstand. Die Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt. Eine Änderung der Satzung benötigt eine 2/3 Mehrheit.
4. Die Wahl des Vorstands und der Ämter erfolgt alle 2 Jahre, nach der ersten Wahl in einer angesetzten Versammlung. Die Wahl erfolgt anonym.


§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder 
1. Die ordentliche Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme und Abstimmung bei den Mitgliederversammlungen sowie zur Stellung von Anträgen. Jedes Mitglied hat eine Stimme,ab dem 14 Lebensjahr.
2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung einzuhalten und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu befolgen.


§ 7 Organe der Selection
1. Die Organe des Selektion sind:
a.) Erster Vorstand :Bernd Herrmann
b.) Zweiter Vorstand : Thorsten Lauinger
c.) Die Mitgliederversammlung
d.) Schriftführer/Materialverwalter: Peter Tesé
     Kassenwart Sahazid Akhtar
§ 8 Der Vorstand 
1. Der Vorstand besteht aus dem Ersten, Zweiten Vorstand und den oben genanten Personen.
2. Der Vorstand beschließt über alle Selectionsangelegenheiten, soweit sie nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen.
3. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.

§ 9 Allgemeines
1. Mit der Mitgliedschaft in diesem Club erkennt das Mitglied die Satzung ohne Widerspruch an, dies erstreckt sich zusätzlich auf die nachfolgend genannten Punkte.
2. Ein Verstoß gegen die Satzung, insbesondere ein Verstoß gegen die nachfolgenden Punkte führt umgehend zum Ausschluss aus dem Club.
a.) Das Mitglied erklärt, dass es nicht Mitglied in einer rechts- oder linksradikalen Organisation, Partei oder sonstigem Zusammenschluss ist.
b.) Das Mitglied erklärt, dass es sich bei Aufenthalt im Stadion (zu Hause, wie auch auswärts), sowie auf der An und Abfahrt zum Stadion an die geltenden Regeln und gesetzlichen Bestimmungen hält.
c.) Das Mitglied hat sich in der Öffentlichkeit, insbesondere im Stadion, aber auch im Internet (Forum, Chat) so zu verhalten, so dass der Selection  kein Imageverlust entsteht.
Wir sind und bleiben Familienfreundlich!!!!!
§ 10 Jährlicher Kostenbeitrag
Es werden vor Beginn einer Saison beim Saisoneröffnungstreffen 12€ erhoben die der Kassenwart für die Unkosten der Selection verwaltet.
Bestellte Karten oder Fahrten werden mit einer beidseitigen Willenserklärung bestellt und gekauft, also ist diese bindend!
Kinder und Jugendliche bis zum 18 Lebensjahr sind Frei.
Das Gesamte Geld kommt der Selektion zu Gute!

Sandweier, im Mai 2013


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